Mit der Umsetzungsplicht der EU-Richtlinie 2557/2022 – „Resilienz kritischer Einrichtungen“ und der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2557/2022 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) auf Bundesebene nimmt die Anforderung an die physische und organisatorische Sicherheit von Betriebseinrichtungen von Betreibern kritischer Infrastrukturen zu.
Die WSW-Unternehmensgruppe betreibt zahlreiche Anlagen und Objekte, die zu den kritischen Infrastrukturen zählen und auf Grundlage der gesetzlichen Verpflichtung besonders zu schützen sind.