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Das bieten wir

  • Gleitzeit und weitere flexible Arbeitszeitmodelle
  • Vergütung gemäß Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)
  • 30 Urlaubstage und 2 Gesundheitstage  
  • Betriebliche Altersvorsorge und diverse Präventions- und Fitnessangebote
  • Parkplätze für Rad und Auto sowie Stromladestellen für Elektro-Autos
  • Deutschlandticket

 

Die Aufgaben

  • Überwachung, Bedienung und Steuerung der Kraftwerksanlagen im HKW Barmen und in den Heizwerken
  • Kontrolle der Kraftwerkshaupt- und -nebenanlagen
  • Störungserkennung und -beseitigung 
  • Durchführung von Schalthandlungen in der Warte und vor Ort
  • Verfahrenstechnische Freischaltungen von Anlagenteilen
  • Durchführung von kleineren Instandhaltungs- u. Wartungsmaßnahmen
  • Durchführung von Probeentnahmen

Das suchen wir

  • Abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Metall- oder Elektrotechnik (z. B. Industriemechaniker*in, Energieelektroniker*in, KFZ-Mechatroniker*in etc.)
  • Bereitschaft zur Kraftwerker-Ausbildung, die mit dem Besuch der Kraftwerker-Schule in Essen enden wird und ggf. Bereitschaft zu weiteren Weiterbildungsmaßnahmen (Kraftwerksmeisterausbildung)
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Tätigkeit im Wechselschichtdienst
  • Gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B

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Sie möchten einen entscheidenden Schritt gehen und mit uns zusammen Ihren und unseren Weg in die Zukunft gestalten? Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!

Die Besetzung dieser Vollzeitstelle ist grundsätzlich auch mit Teilzeitkräften möglich. Wir freuen uns über Bewerbungen aller Geschlechter sowie geeigneter schwerbehinderter Menschen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die WSW-Unternehmensgruppe unaufgefordert zugesandte Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen nicht akzeptiert und diese umgehend vernichtet. Die WSW-Unternehmensgruppe wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen leisten. Sollte die WSW Unternehmensgruppe Kandidatenprofile von Personalvermittlungsagenturen erhalten, mit denen keine Rahmenvereinbarung besteht, und sollten diese Kandidat*innen zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.

Ansprechpartner

Martin Hiller Personalreferent